Carnet de Passage erstellen

1. Informationen zum CPD

Das CPD wird für eine Person und ein Fahrzeug ausgestellt und enthält 25 Einlageblätter. Jedes Blatt ermöglicht die einmalige, temporäre Einfuhr in ein Land. Die maximale Gültigkeit beträgt 12 Monate (365 Tage).

 

2. Voraussetzungen

  • Aktive Swiss Moto-Mitgliedschaft (Mitgliederbeitrag wurde bereits bezahlt)
  • Alle abgelaufenen Carnet de Passage wurden ordnungsgemäß abgestempelt und an uns zurückgesendet.

 

3. Vorgehen

1. Formular ausfüllen und absenden
2. Zahlung gemäß gewählter Bearbeitungsdauer überweisen
Wichtig: Das Carnet wird erst nach Zahlungseingang bearbeitet. Die Zahlung muss daher vor Erhalt des Carnets erfolgen.

Bearbeitungsdauer & Gebühren:

  • Standard (5 Arbeitstage):
    • CHF 260
  • Express (2 Arbeitstage):
    • CHF 300


Angabe Postkonto:
Postcheck-Konto 
Swiss Moto, Allmendstrasse 26, CH-Däniken
IBAN: CH96 0900 0000 1200 3456 0
BIC: POFICHBE
Postkonto: 12-3456-0

Das CdP wird per A-Post an deine Adresse versendet – spätestens vor deinem ersten Zollübertritt.

 

4. Haftungsausschluss

Der Antragsteller trägt die volle Verantwortung für sämtliche Folgen, die durch Fehler, Versäumnisse oder einen Missbrauch des Carnet-Inhabers entstehen. Dazu zählen unter anderem falsche Angaben zum Fahrzeug (z. B. Zeitwert oder Gewicht) sowie eine nicht fristgerechte Wiederausfuhr. In solchen Fällen kann eine Zollreklamation erfolgen.

 

5. Antragsformular

Über den folgenden Link können Sie die Application ausfüllen. Nach dem Absenden erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.

[Link zum Antragsformular]

Wichtiger Hinweis: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente bereit (z. B. Motorradangaben, ID). Das Formular kann nicht zwischengespeichert oder später weiterbearbeitet werden. Eine Unterbrechung der Eingabe führt automatisch zur Antragstellung. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

6. Wichtige Hinweise zum Antragsformular

Bitte lesen Sie die erste Seite des Antragsformulars sorgfältig durch!

Besonderheiten im Formular:
Persönliche Angaben

  • Zusätzliche Fahrer: Falls eine weitere Person dasselbe Motorrad nutzen und damit die Grenze überqueren soll, kann sie im Antrag eingetragen werden.

 

7. Häufige Fragen - E-Motorräder

Auch für Elektro-Motorräder ist in vielen Ländern ein Carnet de Passages (CPD) erforderlich, wenn es für die vorübergehende Einfuhr vorgeschrieben ist. Das CPD bestätigt, dass das Fahrzeug nicht im Zielland verbleibt oder verkauft wird, sondern wieder ausgeführt wird.

Für die Ausstellung des CPD wird in der Regel die Rahmennummer (Fahrgestellnummer) benötigt. Falls diese nicht vorhanden ist, kann alternativ die Motorseriennummer oder ein offizielles Dokument des Herstellers verwendet werden.